Allgemeine Vertragsbedingungen

Art. 1 – Leistung
Das Arbeitsintegrationsprojekt „Saubere Jungs für saubere Fenster“ nimmt Aufträge für die Reinigung von Fenstern inkl. Lamellen oder Storen für Unternehmen und Privatpersonen entgegen. Zudem werden Aufträge wie Mithilfe bei Umzugs- oder Gartenarbeiten angenommen sowie ganze Wohnungsreinigungen (ohne Abgabegarantie).
„Saubere Jungs für saubere Fenster“ ist für die Entlöhnung sowie die Versicherung der Teilnehmer verantwortlich.

Art. 2 – Beginn, Dauer, Haftung
Das Auftragsverhältnis ist befristet für den vereinbarten Termin. Falls der Auftrag nicht (Teilnehmer verhindert) oder nur teilweise ausgeführt werden kann (vorzeitiger Abbruch), besteht keine Entschädigungspflicht gegenüber dem Auftraggeber.
Sollte der Auftraggeber seinen Auftrag stornieren, so kann er dies problemlos ohne Kostenfolge, spätestens 24 Stunden im Voraus. Kurzfristigeres Stornieren hat zur Folge, dass die auflaufenden Kosten vollumfänglich verrechnet werden.

Art. 3 – Preise, Konditionen, Fälligkeiten
Der Stundenansatz beträgt pro Teilnehmer und Stunde CHF 30.- . Der Mindestansatz von verrechenbaren Arbeitseinsätzen beträgt 1 Stunde.
Zum Stundenansatz kommen pauschal pro Teilnehmer CHF 5.- Materialspesen sowie die Fahrtspesen mit den ÖV pro Teilnehmer. Das Arbeitsintegrationsprojekt „Saubere Jungs für saubere Fenster“ behält das Recht nach Absprache mit dem Kunden die Tarife und Spesen anzupassen.
Bei einem Nachteinsatz zwischen 22:00-07:00 Uhr beträgt der Stundenansatz pro Teilnehmer CHF 35.- .
Nach Auftragsausführung und Bestätigung des Auftraggebers, erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung, die innert 30 Tagen mit dem beigelegten Einzahlungsschein zu begleichen ist.

Art. 4 – Sorgfaltspflicht
Das Arbeitsintegrationsprojekt „Saubere Jungs für saubere Fenster“ ist bemüht, die vom Auftraggeber übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen. Es kann jedoch vorkommen, dass ein bestätigter Auftrag kurzfristig abgesagt werden muss, wenn kein Ersatz für den Teilnehmer gefunden wird. Der Auftrag kann nach neuer Terminvereinbarung an einem anderen Tag durchgeführt werden.

Art. 5 – Reinigungsmittel
„Saubere Jungs für saubere Fenster“ putzt ohne Chemikalien, nur mit Wasser und Mikrofasertüchern. Wünscht der Auftraggeber anderes Material, so kann er dieses kostenlos zur Verfügung stellen.

Art. 6 – Versicherungen
Die Teilnehmer der Arbeitsintegration „Saubere Jungs für saubere Fenster“ sind nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Für Schadenfälle, welche von einem Teilnehmer während der Ausübung des vereinbarten Auftrages verursacht werden, besteht eine Haftpflichtversicherung. Dabei sind Schäden in der Höhe von CHF 5 Millionen bei Reinigungsarbeiten und CHF 100‘000 bei Transportschäden gedeckt. Schadenfälle sind dem Arbeitsintegrationsprojekt sofort, spätestens aber innerhalb fünf Arbeitstagen zu melden. Schadenfälle die nach Ablauf dieser Frist gemeldet werden, können nicht geltend gemacht werden.

Art. 7 – Besondere Vereinbarungen
Für Streitigkeiten ausserhalb dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das schweizerische Obligationenrecht. Gerichtsstand Zürich.



SAUBERE JUNGS FÜR SAUBERE FENSTER